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Ambulante Intensivpflege

Unsere Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Intensivpflege von A-Z zum Thema:
Wir haben für Sie auf dieser Seite die am meisten gestellten Fragen zusammengefasst und möchten Ihnen schon vorab alphabetisch sortiert all die Fragen beantworten. Begriffe, die Ihnen bisher fremd waren, möchten wir Ihnen hier gern erklären. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, über diverse Krankheitsbilder aufzuklären.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen rund um das Thema Ambulante Intensivpflege haben, kontaktieren Sie uns bitte gern direkt. Wir freuen uns auf Ihre Frage und den Kontakt mit Ihnen >>
- Definition – Was heißt Ambulante Intensivpflege?
- Aufgaben – Was sind die Aufgaben in der Ambulanten Intensivpflege?
- Vorteile bei der Ambulanten Intensivpflege
- Allgemeines zu den Kosten & dem Sozialgesetze
- Begriffe von A-Z
Definition – Was heißt Ambulante Intensivpflege?
Die Ambulante oder auch außerklinische Intensivpflege, ist die Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen außerhalb einer Klinik im häuslichen Umfeld. Die schwerstpflegebedürftigen Menschen werden zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft versorgt – die intensivpflegerische Versorgung. Die intensivpflegerische Betreuung erfolgt 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr, durch außerklinisches Fachpersonal. Diese überwachen den betroffenen Kunden intensiv und engmaschig, da jeder Zeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann, die ein sofortiges Handeln verlangt.
Was sind die Aufgaben der Ambulanten Intensivpflege?
Jeder Kunde, der kontinuierlich oder zeitweise maschinell beatmet wird oder tracheotomiert und ansaugpflichtig ist, gilt als intensivpflegebedürftig.
Die Versorgung zu Hause
Der Kunde lebt in seiner eigenen Häuslichkeit und wird bis zu 24 Stunden am Tag von einer Fachkraft versorgt, welche die Behandlungs- und Grundpflege erbringt und ihn auch bei allen weiteren Aktivitäten des Alltags begleitet. Im Rahmen der Individualbetreuung liegt der Personalschlüssel grundsätzlich bei 1:1, d.h. eine Fachkraft betreut einen Kunden.
Die Wohngemeinschaft
In speziellen Wohngemeinschaften für Intensivpflege leben meist mehrere Kunden mit einem hohen Intensivpflegebedarf zusammen und werden für 24 Stunden vom Pflegedienst betreut. Der Personalschlüssel in den WG’s liegt i.d.R. bei 1:3, d.h. eine Fachkraft auf drei Kunden.
Vorteile bei der Ambulanten Intensivpflege
Die meisten Menschen wollen im Pflegefall oder bei Betreuungsbedarf in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Sie wünschen sich von Zuhause aus gepflegt zu werden, denn dort haben sie ihre Erinnerungen und ihre Selbstständigkeit.
Ihre Vorteile bei PiA24:
- Transparenz – wir öffnen uns für Sie und schaffen Klarheit und Übersicht
- Geprüfte Qualität – unser Fachpersonal ist geschult, unsere Gerätschaften explizit geprüft
- Unverbindlichkeit – Sie gehen keine Verpflichtungen bei uns ein und entscheiden selbst, wie es weitergeht
- 24 Stunden Pflege – liebevolle und geduldige Betreuung Ihrer Angehörigen wird gewährleistet
- Offenheit – gern besteht die Möglichkeit zur Übernachtung in einem separaten Besucherzimmer
- 1:1 Betreuung, 24 Stunden zu Hause versorgen lassen – es besteht die Möglichkeit, ein Team zusammenzustellen und Ihren Angehörigen in der Häuslichkeit intensiv zu betreuen
- Vorübergehende Unterbringung – wir bieten eine vorübergehende Unterbringung in einer unserer Wohngemeinschaften zwischen Klinikaufenthalt und Rehabilitationsklinik, sowie eine kurzzeitige Unterbringung zwischen Klinik und der eigenen Häuslichkeit an
- Ausführliche Beratung – Unsere Berater helfen Ihnen gerne bei ersten Fragen und stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite >>
Die Vorteile einer WG-Versorgung auf einen Blick
- Alternatives, barrierefreies Wohnen für Intensivpflegebedürftige Menschen
- Individuelle Gestaltung von Wohnraum und Tagesrhythmus
- Intensivpflege und Beatmung wird 24 Stunden sichergestellt
- Privatsphäre und Gemeinschaftsleben sind optimal kombiniert
- Kostenklärung und Unterstützung des Kliniküberleitungsprozesses ist gewährleistet
- Fortführung von Therapien (z.B. Ergo-, Physio- oder Logopädie)
Allgemeines zu den Kosten & dem Sozialgesetz
Für die Kostenerstattung der aufwendigen Pflegeleistungen tritt die Krankenversicherung des Pflegebedürftigen gemäß Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) ein. Auch die Pflegeversicherung (SGB XI) kann die ambulante Intensivpflege bezuschussen, wenn es um die Grundpflege geht, also Hilfen für den Patienten bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Allgemein ist es eine große Aufgabe, einen schwer erkrankten Menschen außerhalb einer Klinik zu pflegen und durchgängig zu betreuen. Neben den pflegerischen Arbeiten müssen häufig auch Arzttermine organisiert werden. Außerdem erfordert die ambulante Intensivpflege die enge Kooperation mit Therapeuten sowie die konsequente Versorgung des Betroffenen mit vielerlei Hilfsmitteln für Senioren: Seniorennotrufsysteme, Seniorentelefone, Gehhilfen, Hilfsmittel fürs Badezimmer und weitere alltäglich wichtige Hilfsmittel für Pflegebedürftige.
Sollten Sie in Ihrer Situation erkennen, dass Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, können Sie sogar Sozialhilfe in Anspruch nehmen (§ 61-66 SGB XII). Voraussetzung ist, dass Sie zuvor Ihr Einkommen und etwaig vorhandenes Vermögen ausgeschöpft haben.
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