Wiki – Intensivpflege

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Intensivpflege

Unsere Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Intensivpflege von A-Z zum Thema:

Sollten Sie dennoch weitere Fragen rund um das Thema Intensivpflege haben, kontaktieren Sie uns bitte gern direkt. Wir freuen uns auf Ihre Frage und den Kontakt mit Ihnen >>

Definition – Was heißt Intensivpflege?

Der Begriff Intensivpflege definiert im Allgemeinen und Teilbereiche die Krankenpflege. Qualifizierte Pflege durch spezialisierte ambulante Pflegedienstleiter. Die qualifizierte Pflege wird überall dort benötigt, wo die Kunden in ihren Körperfunktionen intensiv überwacht oder unterstützt werden müssen und kommt in erster Linie auf den Intensivstationen zum Einsatz.

Der medizinische Fortschritt ermöglicht es heute jedoch, viele Pflegeleistungen vom stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern. So können auch schwerstkranke Menschen der Heimbeatmung mit Trachealkanüle möglichst ein selbstbestimmtes Leben führen. Spezialisierte, ambulante Pflegedienste wie die PiA24 – Intensiv- und Palliativpflegedienst helfen Ihnen dabei.

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Was sind die Aufgaben der Intensivpflege?

Jeder Kunde, der kontinuierlich oder zeitweise maschinell beatmet wird oder tracheotomiert und ansaugpflichtig ist, gilt als intensivpflegebedürftig.

Leistungen bei der Intensivpflege

Wir übernehmen 24 Stunden an 7 Tagen der Woche die Pflege und Betreuung von schwerstpflegebedürftigen, langzeitbeatmeten Klienten in unserer Wohngemeinschaft. Unseren beatmeten und tracheotomierten Pflegebedürftigen bieten wir:

  • eine familiäre und wohnliche Umgebung
  • gezielte Förderung des Gesundheitszustandes
  • Verbesserung der Lebensqualität
  • soziale Gemeinschaft und
  • Entlastung der Lebenspartner und Angehörigen.
  • 24 Stunden Pflege

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Vorteile bei der Intensivpflege

Die meisten Menschen wollen im Pflegefall oder bei Betreuungsbedarf in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Sie wünschen sich von Zuhause aus gepflegt zu werden, denn dort haben sie ihre Erinnerungen und ihre Selbstständigkeit.

Ihre Vorteile bei PiA24:

  • Transparenz – wir öffnen uns für Sie und schaffen Klarheit und Übersicht
  • Geprüfte Qualität – unser Fachpersonal ist geschult, unsere Gerätschaften explizit geprüft
  • Unverbindlichkeit – Sie gehen keine Verpflichtungen bei uns ein und entscheiden selbst, wie es weitergeht
  • 24 Stunden Pflege – liebevolle und geduldige Betreuung Ihrer Angehörigen wird gewährleistet
  • Offenheit – gern besteht die Möglichkeit zur Übernachtung in einem separaten Besucherzimmer
  • 1:1 Betreuung, 24 Stunden zu Hause versorgen lassen – es besteht die Möglichkeit, ein Team zusammenzustellen und Ihren Angehörigen in der Häuslichkeit intensiv zu betreuen
  • Vorübergehende Unterbringung – wir bieten eine vorübergehende Unterbringung in einer unserer Wohngemeinschaften zwischen Klinikaufenthalt und Rehabilitationsklinik, sowie eine kurzzeitige Unterbringung zwischen Klinik und der eigenen Häuslichkeit an
  • Ausführliche Beratung – Unsere Berater helfen Ihnen gerne bei ersten Fragen und stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite >>

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Allgemeines zu den Kosten & dem Sozialgesetz

Für die Kostenerstattung der aufwendigen Pflegeleistungen tritt die Krankenversicherung des Pflegebedürftigen gemäß Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) ein. Auch die Pflegeversicherung (SGB XI) kann die ambulante Intensivpflege bezuschussen, wenn es um die Grundpflege geht, also Hilfen für den Patienten bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

Allgemein ist es eine große Aufgabe, einen schwer erkrankten Menschen außerhalb einer Klinik zu pflegen und durchgängig zu betreuen. Neben den pflegerischen Arbeiten müssen häufig auch Arzttermine organisiert werden. Außerdem erfordert die ambulante Intensivpflege die enge Kooperation mit Therapeuten sowie die konsequente Versorgung des Betroffenen mit vielerlei Hilfsmitteln für Senioren: Seniorennotrufsysteme, Seniorentelefone, Gehhilfen, Hilfsmittel fürs Badezimmer und weitere alltäglich wichtige Hilfsmittel für Pflegebedürftige.

Sollten Sie in Ihrer Situation erkennen, dass Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, können Sie sogar Sozialhilfe in Anspruch nehmen (§ 61-66 SGB XII). Voraussetzung ist, dass Sie zuvor Ihr Einkommen und etwaig vorhandenes Vermögen ausgeschöpft haben.

Sie möchten Ihren Pflegegrad (kostenlos) berechnen? Gern, folgen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf – kostenlos & unverbindlich >>

Weitere Begriffe zu den folgenden Buchstaben:

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

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