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Palliativpflege

Unsere Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Intensivpflege von A-Z zum Thema:
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- Definition – Was heißt Palliativpflege?
- Aufgaben – Welche Aufgaben hat die Palliativversorgung?
- Vorteile bei der Palliativpflege
- Kosten & das Sozialgesetze
- Weitere Begriffe von A-Z
Definition – Was heißt Palliativpflege?
Palliativpflege ist die Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und deren Angehörigen. Qualifizierte Pflegekräfte begleiten und versorgen Ihren geliebten Menschen in der letzten Phase seines Lebens bis zum Tod. Ihnen als Angehörige wollen wir Kraft geben und behilflich sein, diese ‚oft schwere‘ Phase gemeinsam zu meistern! Ziel der Palliativversorgung ist es, die verbleibende Lebenszeit für Betroffene so angenehm wie möglich zu gestalten. Um eine umfassende Versorgung zu ermöglichen, ist eine multiprofessionelle, eng miteinander verbundene Arbeit von Pflegekräften und Ärzten von Wichtigkeit!
Welche Aufgaben hat die Palliativversorgung?
Wir haben uns zur Aufgabe gemacht Sie und Ihre Angehörigen in kritischen Situationen zu unterstützen und begleiten Sie deshalb 24 Stunden an 7 Tagen der Woche bei der Versorgung bis an das Lebensende. Insbesondere bei Krebserkrankungen, Erkrankungen des Nervensystems oder fortgeschrittenen chronischen Erkrankungen mit hoher Symptomlast sind wir für Sie und Ihre Familie, mit unserem speziell für Ihre Belange ausgebildeten multiprofessionellen Team (PCT), da.
Zu den speziellen Aufgaben in der Palliativversorgung gehören:
- Regelmäßige & bedarfsorientierte Hausbesuche
- Schmerztherapie
- Linderung belastender Symptome
- Behandlung von Wunden (auch exulzerierend)
- Behandlungspflege (Medikamentenverabreichung, Überwachung von Infusionen, Porternährung)
- Sterbebegleitung
- Zusammenarbeit mit allen an der Versorgung beteiligten Partner (Haus-& Fachärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, ambulante Hospizdienste, Sanitärhäuser und Apotheken)
- Information, Anleitung und Beratung (z. B. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung)
Vorteile der Palliativpflege (Palliativversorgung)
Schmerzen und andere Symptome zu behandeln und zu lindern, Angst zu nehmen und ein würdevolles Leben bis Zuletzt zu ermöglichen – das sind die Aufgaben einer PAlliativversorgung.
Wesentliche Vorteile sind:
- eine 24 Stunden Rufbereitschaft und – Versorgung an 7 Tagen die Woche für unsere Kunden und deren Angehörige
- Schmerztherapie und Behandlung von krankheitsbedingten Symptomen
- Injektionen, Infusionen, Sondenernährung, Portversorgung und spezielle Wundbehandlung
- Unterstützung in schwierigen Situationen im familiären und sozialen Bereich
- Koordination von Hilfsmitteln zur Sicherung der häuslichen Versorgung
- Zusammenarbeit mit allen an der Versorgung beteiligten Partner (Haus-& Fachärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, ambulante Hospizdienste, Sanitärhäuser und Apotheken)
- Organisation der ehrenamtlichen Versorgung durch einen ambulanten Hospizdienst
- Sterben am Wunschsterbeort ermöglichen
- Einfühlsame Begleitung und Unterstützung aller Betroffenen
Kosten & das Sozialgesetz
Für die Kostenerstattung der Pflegeleistungen tritt die Krankenversicherung des Pflegebedürftigen gemäß Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) ein. Auch die Pflegeversicherung (SGB XI) kann die ambulante Intensivpflege bezuschussen, wenn es um die Grundpflege geht, also Hilfen für den Patienten bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
„Die Inanspruchnahme palliativer Versorgung durch ambulante oder stationäre Pflegedienste ist für Versicherte kostenfrei. Auch Beratung Unterstützung und die Inanspruchnahme von ehrenamtlichen Helfern für Sterbende und ihre Angehörigen sind kostenfrei.“ (Quelle: https://pflegebox.de/pflegewissen/alten-und-krankenpflege/palliativpflege/)
Allgemein ist es eine große Aufgabe, einen schwer erkrankten Menschen außerhalb einer Klinik zu pflegen und durchgängig zu betreuen. Neben den pflegerischen Arbeiten müssen häufig auch Arzttermine organisiert werden. Außerdem erfordert die ambulante Intensivpflege die enge Kooperation mit Therapeuten sowie die konsequente Versorgung des Betroffenen mit vielerlei Hilfsmitteln für Senioren: Seniorennotrufsysteme, Seniorentelefone, Gehhilfen, Hilfsmittel fürs Badezimmer und weitere alltäglich wichtige Hilfsmittel für Pflegebedürftige.
Sollten Sie in Ihrer Situation erkennen, dass Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, können Sie sogar Sozialhilfe in Anspruch nehmen (§ 61-66 SGB XII). Voraussetzung ist, dass Sie zuvor Ihr Einkommen und etwaig vorhandenes Vermögen ausgeschöpft haben.
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