Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege? So finden Sie die richtige Unterstützung

Pflege kennt keine Pausen – damit haben wir uns im letzten Beitrag bereits beschäftigt. Viele Angehörige leisten täglich viel und wissen, wie schwer es ist, Zeit für sich selbst zu haben.

Damit Auszeiten möglich werden, gibt es Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung. Zwei davon sind besonders wichtig: die Verhinderungspflege, wenn pflegende Angehörige selbst einmal verhindert sind, und die Kurzzeitpflege, wenn hauptsächlich eine zeitweise stationäre Betreuung des Pflegebedürftigen notwendig wird. Beide sichern ab, dass die Versorgung zuverlässig fortgesetzt werden kann.

In unserem heutigen Beitrag betrachten wir, was sich hinter diesen Leistungen verbirgt, worin sie sich unterscheiden und unter welchen Voraussetzungen sie beansprucht werden können. Außerdem werfen wir einen Blick auf Besonderheiten der Unterstützung in der Intensiv- und Palliativpflege.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege – oft auch Ersatzpflege genannt – findet Anwendung, wenn die Hauptpflegeperson einmal nicht zur Verfügung steht. Sie kann stunden-, tage- oder wochenweise in Anspruch genommen werden. Das kann z. B. aufgrund einer geplanten Urlaubsreise, eines wichtigen Arzttermins, einer Krankheit, eines beruflichen Lehrgangs oder einer Erholungsphase sein. In dieser Zeit übernehmen eine oder auch mehrere andere Personen, beziehungsweise ein ambulanter Pflegedienst, die Betreuung. 

Ein Beispiel aus dem Alltag: Eine Tochter kümmert sich zu Hause um ihre Mutter. Wenn sie selbst zwei Wochen Urlaub plant, kann in dieser Zeit ein ambulanter Pflegedienst, ein Verwandter, ein Freund, ein Nachbar oder eine andere ehrenamtliche Person die Versorgung übernehmen. Die Kosten trägt die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege.

Voraussetzungen: 

Ab Pflegegrad 2 können pflegebedürftige Menschen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn die Pflege durch mindestens eine Hauptpflegeperson im häuslichen Umfeld regelmäßig erfolgt. Diese Pflegeperson muss zeitweise verhindert und ein Ersatz erforderlich sein.

Was ist Kurzzeitpflege?

Während die Verhinderungspflege die Versorgung zu Hause absichert, kommt die Kurzzeitpflege zum Einsatz, sobald für eine begrenzte Zeit eine stationäre Unterbringung der zu pflegenden Person notwendig wird. Häufig ist das im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt notwendig, solange die Rückkehr in die häusliche Umgebung aus z.B. medizinischen Gründen noch nicht möglich ist. Auch in Krisensituationen, etwa bei einem kurzfristigen Ausfall pflegender Angehöriger oder während der Suche nach einem dauerhaften Pflegeheimplatz, kann die Kurzzeitpflege eine verlässliche Übergangslösung sein.

Eine typische Situation: Der Vater stürzt schwer und muss mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden. Nach der Entlassung ist er zwar stabil, benötigt aber noch intensive Pflege, die die Ehefrau allein zu Hause nicht leisten kann. Für vier Wochen zieht er deshalb in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung. Dort wird er so lange rund um die Uhr betreut, bis die häusliche Versorgung wieder gesichert ist.

Voraussetzungen: 

Ab Pflegegrad 2 kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. In Sonderfällen kann die Kostenübernahme bei Menschen ohne Pflegegrad oder Pflegegrad 1 über die Krankenkasse erfolgen. Sie findet in einer zugelassenen stationären Einrichtung statt.

Gut zu wissen: Neuregelungen seit Juli 2025

Seit Juli 2025 gelten neue Regeln, die die Inanspruchnahme beider Leistungen deutlich erleichtern. Das separate Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurde durch einen gemeinsamen Jahresbetrag von maximal 3.539 Euro ersetzt, der nach Bedarf genutzt werden kann. 

Die maximale Dauer der Verhinderungspflege wurde auf acht Wochen angehoben und die bisherige Pflicht, dass Angehörige den Pflegebedürftigen zuvor mindestens sechs Monate gepflegt haben müssen, entfällt.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet das mehr Flexibilität, weniger Bürokratie und vor allem eine bessere Planbarkeit.

Tipp: Erste Anlaufstelle bei Fragen zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie für eine individuelle Beratung ist die Pflegekasse. Auch Pflegestützpunkte oder Pflegedienste beraten und helfen bei der Antragstellung.

Pflegekraft begleitet Kunden beim Spaziergang

Besonderheiten in der Intensiv- und Palliativpflege

In der spezialisierten Intensivversorgung spielen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege häufig eine untergeordnete Rolle. Das liegt daran, dass die Pflege hier in aller Regel durch professionelle Teams übernommen wird – oft rund um die Uhr. Angehörige sind wichtige Bezugspersonen, tragen aber nicht die Hauptlast der pflegerischen Versorgung.

Gerade in der Intensivpflege werden Betroffene häufig zu Hause durch ein Team oder in darauf ausgelegten Wohngemeinschaften betreut. 

In der Palliativpflege steht die Begleitung schwerstkranker Menschen im Vordergrund, häufig im Rahmen einer spezialisierten ambulanten Versorgung und/oder in enger Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten. In dieser Pflegesituation spielt die Kurzzeitpflege eine untergeordnete Rolle, während die Verhinderungspflege zur Entlastung der Angehörigen in Anspruch genommen werden kann.

Fazit und unser Angebot als spezialisierter Pflegedienst

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind wertvolle Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten. Sie schaffen Raum für Pausen, Erholung oder auch für notwendige Übergangszeiten nach einem Krankenhausaufenthalt. Viele wissen nicht, dass ihnen diese Unterstützung zusteht und umso wichtiger ist es, sich frühzeitig zu informieren und die Möglichkeiten auszuschöpfen.

In der Intensiv- und Palliativpflege übernehmen spezialisierte Pflegeteams die Hauptverantwortung, häufig rund um die Uhr. 

Als ambulanter Pflegedienst in Wittstock sind wir spezialisiert auf diese Leistungen.

Wir gewährleisten die Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb einer Klinik. Unsere Kunden werden in betreuten Wohngemeinschaften von examinierten Pflegefachkräften, die oft noch eine Zusatzausbildung haben, liebevoll versorgt und überwacht.

Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt als Übergangslösung

Auch in der eigenen Häuslichkeit erbringen wir eine umfassende Intensivpflege und stellen damit eine professionelle und würdevolle Betreuung im vertrauten Umfeld sicher.

In der Palliativpflege begleiten wir Menschen mit lebensverkürzenden Krankheiten. Unser Ziel ist es, die Lebensqualität so weit wie möglich zu erhalten, Beschwerden zu lindern und Angehörige zu entlasten.

Neben der pflegerischen und medizinischen Versorgung übernehmen wir auch organisatorische Aufgaben: von der Beratung und den Antragshilfen bis zur Koordination aller notwendigen Schritte.

Mit Herzlichkeit, Engagement und Fachwissen stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen zur Seite: Wir leben für Ihr Leben. 

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. 

Unser zuverlässiges und empathisches Team ist für Sie da! 

Wohngemeinschaft für Intensivpflege mit examinierten Pflegefachkräften

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